Düngekalke – Qualität ist entscheidend

Die optimale Kalkdüngung beginnt bereits mit der Wahl des richtigen Lieferanten.  Am Markt werden „Düngekalke“ zu vermeintlich günstigen Preisen angeboten. Diese Produkte entsprechen häufig nicht dem geltenden Recht. Wenn das Produkt Mängel aufweist, kann der Landwirt Schadenersatz vom Lieferanten fordern bzw. rechtlich gegen diesen vorgehen.

Auf was muss der Landwirt bei der Produktanlieferung achten?

Als Landwirt sollte unbedingt darauf Wert gelegt werden, dass der Frächter einen ordnungsgemäß ausgefüllten Lieferschein mitführt und diesen auch aushändigt. Nur so kann der Landwirt nachvollziehen, um welches Produkt es sich handelt und wo das gelieferte Produkt geladen wurde. Auch die tatsächlich angelieferte Produktmenge sollte nach Möglichkeit überprüft werden.

Pflichtangaben auf einem Lieferschein sind:

  • Name des Lieferanten und des Empfängers
  • Verladeort und Datum
  • Lieferscheinnummer
  • Menge und Bezeichnung der Ware (Wiegezettel)

Welche Merkmale kennzeichnen Düngekalke hoher Qualität?

Zur Differenzierung und Beurteilung der Qualität von Kalkdüngern und zur Auswahl eines geeigneten Produktes gelten folgende Qualitätsmerkmale:

  • Die Mahlfeinheit. Je feiner die Vermahlung bei kohlensauren Kalken, desto größer ist die innere Oberfläche und umso schneller kann der Kalk durch Säuren im Boden umgesetzt werden. Kalke hoher Qualität sind sehr fein vermahlen, fühlen sich auch wie Mehl an und stauben daher auch etwas. Grobe, sandige Kalke (oft als staubfrei angeboten), die häufig zu billigen Preisen verkauft werden, haben zu große Einzelkörner und daher auch nicht die gewünschte Wirkung. Laut der österreichischen Düngemittelverordnung müssen Düngekalke folgendem Standard entsprechen: 100 % der Teilchen kleiner 1 mm und 80% der Teilchen kleiner 0,3 mm. Nur dann ist das Inverkehrbringen des Produktes als Düngekalk in Österreich gesetzlich erlaubt und eine entsprechende Wirksamkeit gegeben.
  • Die Bindungsform (Oxid, Karbonat usw.) hat einen Einfluss auf die Umsetzungsgeschwindigkeit und die möglichen optimalen Einsatzbereiche. Kohlensaurer Kalk ist als Karbonat (CaCO3) und Branntkalk als Oxid (CaO) gebunden. Kohlensaure Kalke sind daher säurelöslich, Branntkalke wasserlöslich. Der Gehalt an basisch wirksamen Verbindungen wird als Neutralisationswert bezeichnet und in Prozent angegeben. Alle Kalkformen lassen sich auf diese Weise miteinander vergleichen. Kohlensaurer Kalk soll beispielsweise einen Neutralisationswert von 53 %, Branntkalk von 92 % aufweisen.
  • Gehalt an Magnesiumkarbonat:
    laut österreichischer Düngemittelverordnung ist die Bezeichnung „Kohlensaurer Magnesiumkalk“ zulässig, wenn der Gehalt an Magnesiumkabonat (MgCO3) mindestens 15% erreicht. Der Magnesiumgehalt von Düngekalken muss in Österreich nicht gesondert angeben werden. Das bedeutet für den Kunden wiederum, dass Magnesiumkalk als magnesiumfreier Kalk verkauft werden darf! Bei Böden mit ohnehin hohem Magnesiumgehalt bringt die Zufuhr von mehr Magnesium massive negative Auswirkungen für die Bodenstruktur mit sich (Erosion, Verschlämmung). Darum lassen Sie sich im Zweifelsfall immer die Magnesiumfreiheit von Kalken (Branntkalk, Mischkalk, kohlensaurer Kalk) vom Händler garantieren!
  • Der Gehalt an Begleitnährstoffen, wie bspw. Phosphor und Schwefel und deren Bindungsformen.
  • Die Transport- und Lagereigenschaften sowie die Streufähigkeit. Hierbei sind das spezifische Schüttgewicht und der Feuchtegehalt von Bedeutung, welche die Verteilgenauigkeit und Staubbil­dung ganz wesentlich beeinflussen.
  • Der Gehalt an unerwünschten Nebenbestandteilen, wie Schwermetalle oder organische Schadstoffe

Um zu überprüfen, ob ein Düngekalkprodukt den gesetzlich vorgegebenen Standards entspricht, kann bei der AGES eine Produktprobe zur Analyse eingesendet werden.

Wer gleich von Beginn an eine umfassende und kompetente Fachberatung in Anspruch nimmt, erspart sich viel Zeit, Ärger und Geld.

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